So bilden wir euch aus!

Unsere Ausbildung APP "Fahren Lernen"!

Prüfungsvorbereitung Theorieprüfung Klasse "B"

Zusammen mit unserem Fahrlehrer Albert könnt ihr euch intensiv auf die theoretische Fahrprüfung vorbereiten. Ihr könnt Frage-Bögen ausfüllen, diese werden dann von Albert kontrolliert. Anschließend informiert er euch, wie ihr die Fragen richtig beantwortet.

Das Training ist freiwillig und findet ab 6. April 2024 Dienstags in Hochstetten nach dem Unterricht von 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr, und Samstags in Knielingen von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

FCC GmbH in Karlsruhe, Fahrlehrer Albert.

Als Senior fit bleiben im Straßenverkehr

Sie möchten weiterhin mit Ihrem Auto in den Urlaub fahren, haben jedoch Bedenken bei dem immer dichter werdenden Straßenverkehr? Dann lassen Sie sich durch uns beraten.

Wenn Sie selten mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind, ein neues Fahrzeug gekauft haben oder einfach nur wissen wollen, was sich geändert hat, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie individuell und führen theoretische und praktische Auffrischungen im Straßenverkehr durch.

Die Ausbildung wird von erfahrenen Fahrlehrern*innen durchgeführt und speziell auf Sie zugeschnitten.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns.

Simulator

Einfach fahren lernen!

Auf unseren Straßen wird es immer voller was das Auto­fahren nicht leichter macht. Des­halb kannst du kosten­günstig und ohne Stress in unserer Filiale in der Waldstadt, vor dem
eigent­lichen Fahren auf der Straße, mit unserem Simulator des Vogel Verlages trainieren.

Es erleichtert den Ein­stieg in den normalen Straßen­verkehr ungemein!

Du kannst alleine mit dem Fahr­simulator üben, und wirst nicht von einem Fahr­lehrer beobachtet.

Natürlich bist Du nicht auf Dich alleine gestellt. Eine Fachkraft für den Simulator ist ständig vor Ort, um Dir zu helfen oder Deine Fragen zu beantworten.

Du lernst die unter­schied­lichen Ab­läufe, die beim Auto­fahren ge­braucht werden, wie zum Beispiel die unter­schied­liche Reaktion von Armen und Beinen, kennen.
Der Vor­teil besteht außerdem darin, dass der Fahr­lehrer nicht ein­greifen muss. Du lernst wesent­lich stress­freier und gefahr­loser als im Auto.

Lenken, Schalten, Abbiegen oder Berganfahren fallen dir in der prak­tischen Fah­rstunde wesent­lich leichter. Die theo­retischen Stunden über Ver­kehrs­regeln werden ver­tieft. Das Fahren wird dir von Grund auf bei­ge­bracht. Wenn du die einzelnen Module ab­sol­viert hast, geht es dann mit dem Fahr­lehrer auf die Straße. Nach den Simulator-Stunden ist der Umgang mit Schaltung und Lenkung für dich einfacher. Da die Simulator-Stunden günstiger sind als die normalen Fahr­stunden, sparst du zusätzlich Geld. Durch die Übung mit dem Fahr­simulator von Vogel be­nötigst du nämlich weniger Stunden mit dem Fahr­lehrer. Schau einfach einmal bei uns in der Waldstadt vorbei!

„Mit freundlicher Genehmigung Verlag Heinrich Vogel. www.fahren-lernen.de

Führerschein Klasse AM

FCC - Fahrerlaubnisklasse AM

Fahrzeug

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

  • bbh max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Bemerkung

Einschluss: keiner

Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S

Mindestalter

16 Jahre

Führerschein Klasse A1

FCC - Fahrerlaubnisklasse A1

Fahrzeug

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 ccm
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Bemerkung

Einschluss: AM

Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Mindestalter

16 Jahre

Führerschein Klasse A2

FCC - Fahrerlaubnisklasse A2

Fahrzeug

Krafträder mit:

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 Kw/kg

Bemerkung

Einschluss: AM, A1

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter

18 Jahre

Führerschein Klasse A

FCC - Fahrerlaubnisklasse A

Fahrzeug

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 ccm oder
  • bbh über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

  • Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Bemerkung

Einschluss: AM, A1, A2

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter

20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Führerschein Klasse B

FCC - Fahrerlaubnisklasse B

Fahrzeug (Automatik)

Kraftfahrzeug – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Bemerkung

Einschluss: AM, L

Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges“ bei der Anhängerregelung

Mindestalter

18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenten Fahren

Führerschein Klasse B

FCC - Fahrerlaubnisklasse B

Fahrzeug (Schaltwagen)

Kraftfahrzeug – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Bemerkung

Einschluss: AM, L

Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges“ bei der Anhängerregelung

Mindestalter

18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenten Fahren

Führerschein Klasse B96

FCC - Fahrerlaubnisklasse B96

Fahrzeug

Kraftfahrzeug der klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Bemerkung

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Mindestalter

18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenten Fahren

Führerschein Klasse BE

FCC - Fahrerlaubnisklasse B96

Fahrzeug

Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Bemerkung

Vorbesitz: B

Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!

Mindestalter

18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenten Fahren

ASF-Seminar

Anordnung eine ASF-Seminares

Wann wird ein Aufbauseminar angeordnet?

In der Probezeit gelten strenge Regeln für Fahranfänger. Werden diese missachtet, kann ein Auf­bau­seminar angeordnet werden. Wer als Fahr­an­fänger innerhalb der Führerschein-Probezeit (zwei Jahre) bei gravierenden Ver­stößen im Straßenverkehr erwischt wird, kann zu einem Aufbauseminar (ASF-Seminar), auch Nach­­schulung genannt, verpflichtet werden. Dabei wird zwischen den Kategorien „A“ und „B“ – Verstößen unterschieden. Die Anordnung verhängt die Fahrerlaubnisbehörde. Durch­führen dürfen solche Seminare nur Fahr­schulen, deren Fahr­lehrer ent­sprechend dafür aus­ge­bildet sind.

Was sind A-Verstöße?

Hier handelt es sich um die schwerwiegenden Ver­stöße. Sie ziehen unmittelbar in Auf­bau­seminar nach sich. Außerdem wird ein Buß­geld verhängt, das höher liegt als 60,- Euro. Zudem werden ein, bzw. mehrere Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Die Pro­be­zeit verlängert sich um zwei Jahre.

Was sind B-Verstöße?

Ein Verstoß der Kategorie „B“ wird nicht so hoch eingestuft wie der „A“-Verstoß und erst zwei „B“-Ver­stöße ziehen ein Aufbauseminar nach sich. Ein einzelner Verstoß wirkt sich nicht auf die Probezeit aus. Zu den „B“-Ver­stößen zählen: Abgefahrene Reifen Über­ziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate Mitnahme von Kindern im Auto ohne deren vor­schrifts­mäßige Sicherung
Kalender für ASF-Seminare

Dauer und Ablauf des Aufbauseminars

Innerhalb einer bestimmten Frist ist das Auf­­bau­­seminar zu absolvieren. Diese Frist beträgt in der Regel 2–3 Monate. Sechs bis max­imal zwölf Personen können einen solchen Kurs be­suchen und müssen diesen inner­halb eines Zeit­raums von zwei bis vier Wochen durch­laufen. Nach Abschluss erhält der Fahr­an­fänger eine Bescheinigung über die Teil­nahme. Diese muss er der Behörde vorlegen. Wird die gesetzten Frist nicht eingehalten, wird dem Fahranfänger der Führerschein entzogen.

Umfang des Seminares

Das Seminar umfasst vier theoretische Sit­­zung mit jeweils 135 Minuten. Hinzu kommen Pau­sen, die ein­ge­legt werden. Außer­dem wird eine Be­ob­achtungs­fahrt von 30 Minuten durch­ge­führt. Diese findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung statt. Es fahren bis zu drei Teilnehmer*innen im Fahrzeug mit. Für jeden wird eine Fahr­zeit von 45 Minuten ver­an­schlagt. Diese Zeit unter­teilt sich in 30 Minuten Fahr­zeit und 15 Minuten Nach­be­sprechung.

Was ist ein „besonderes Aufbauseminar“?

Fahranfänger, wegen Drogen- oder Al­ko­hol­­miss­­brauches am Steuer aufgefallen, müssen ein spezielles Auf­bau­seminar ab­sol­vieren. Nach einem individuellen Vorgespräch mit einem Verkehrspsychologen folgen drei Sit­zungen von jeweils 180 Minuten. Teil­nehmen können sechs bis zwölf Ver­­kehrs­­sünder­­*innen. Das Seminar wird auf zwei bis vier Wochen angesetzt.

Was ist das Ziel eines Aufbauseminars?

Alle Anwesenden sollen ihr Fahrverhalten re­flek­­tie­ren und das Risikobewusstsein schärfen, damit im Straßen­ver­kehr keine ge­fähr­lichen Si­tu­ationen mehr her­vor­g­erufen werden. Dabei sind Auf­gaben zu lösen und be­stimmte Themen werden in Klein­gruppen aus­ge­ar­bei­tet. Es gibt Gruppen­ge­spräche und Dis­kuss­­ionen. Die Teilnehmer­*innen er­hal­ten ein Be­gleit­heft mit In­for­ma­tionen, Arbeits­­ma­ter­ialien sowie Auf­­ga­ben, die zum Teil zwischen den Sit­zungen zu be­ar­bei­ten sind. Während und nach der Fahr­probe wird ge­­klärt, in welchen Si­tu­ationen sich der Fahr­an­fänger un­an­ge­messen bzw. un­sicher ver­hält. Im An­schluss daran tauschen Fahrer, Seminar­leiter und Mit­fahrer ihre Ein­drücke unter­einander aus.
Kosten eines ASF-Seminares

Wie viel kostet ein Aufbauseminar?

Die Kosten für diese Seminar belaufen sich auf ca.350 – 450 Euro.

Was droht bei Nicht-Teilnahme an einem Aufbauseminar?

Wer nicht innerhalb der gesetzten Frist an einem angeordneten Aufbauseminar teil­­nimmt, dem wird der Führer­­schein ent­zogen. Erst wenn der Fahr­an­fänger die Teil­­nahme­­be­­schei­nigung bei der Be­hörde vor­­ge­­legt hat, kann der Führer­schein neu er­teilt werden. Das Seminar muss außer­dem voll­ständig, also ohne Fehl­­stunden, be­sucht werden. Einzelne Stunden, auch die Fahrt, sind während eines Seminares durch­­zu­­führen. Grund hierfür ist der Auf­bau der Sit­zungen und deren Ab­lauf und Folge. Der Seminar­­leitung ob­liegt unter­­schied­liche Akzente zu setzen. So können die Seminare immer unter­schiedlich ver­laufen.

Was geschieht bei erneuten Verstößen während oder nach einem ASF?

Wird während der ver­längerten Probe­zeit wieder­­holt ein Ver­stoß be­gangen, da­bei ist es egal ob es sich um einen „A“-Verstoß oder zwei „B“-Verstöße handelt, wird schriftlich ver­­warnt. Dem Ver­kehrs­sünder wird außer­­­dem nahe­ge­legt inner­halb von zwei Monaten frei­willig an einer verkehrs­psycho­logischen Be­ratung teil­­zu­­nehmen. Es ent­stehen keine Sank­tionen. Erst wenn es inner­halb der Probe­zeit­frist erneut zu einem Ver­­stoß kommt, wird der Führer­schein mindestens für 3 Monate ent­zogen.

FES-Seminar

Fahreignungs-Bewertungssystem

Dein Fahreignungsseminar für den Punkteabbau

Mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer*innen können durch das Fahreignungsseminar dabei unterstützt werden, durch eine Änderung ihres Fahrverhaltens zukünftig regelkonform im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

Das FES-Seminar ist vollkommen freiwillig und ermöglicht Ihnen, bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten, 1 Punkt abzubauen.

Achtung:

Dies ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich. Sobald die Verwarn Stufe, bei 6-7 Punkten erreicht ist, kann kein Punkt mehr abgebaut werden. Bei 8 Punkten kommt es zu einem Führerscheinentzug.

Ablauf des FES-Seminars

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen:

  • Verkehrspädagogischer Teil (über die Fahrschule)
  • Verkehrspsychologischer Teil (über einen externen Verkehrspsychologen)

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Unsere speziell dafür geschulten Fahrlehrer führen die verkehrspädagogische Teilmaßnahme durch. Du erhältst, auf dich zugeschnittene Inhalte, anhand der geltenden Verkehrsregeln und Risikoinformationen. Dabei wird besonders auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf ein besseres Fahrverhalten hingearbeitet.

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme umfasst zwei Module, die jeweils eine Dauer von 90 Minuten besitzt.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Mithilfe der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden, durch speziell dafür geschulte Verkehrspsychologen, individuelle Wege zur Veränderung des eigenen Fahrverhaltens gefunden. Der persönliche Weg, wird durch Dich im Verkehrsalltag erprobt und anschließend werden die gesammelten Eindrücke und Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen.

Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme umfasst zwei Module, die jeweils eine Dauer von 75 Minuten besitzen.

Die, den durch die Teilnahme an beiden Teilmaßnahmen, erhaltene Bescheinigung, wird vom Fahrlehrer sowie dem Psychologen unterschrieben und muss selbstständig der zuständigen Behörde vorleget werden.

Erste Hilfe - Sehtest - Passbilder

Alles aus einer Hand!

Du möchtest deinen Führerschein machen und bist auf der Suche nach einem kurzweiligen und spannenden Erste Hilfe Kurs? Dann starte mit dem neuen Erste Hilfe Kurs bei M-A-U-S jetzt deine Reise in die Mobilität!

Die neue Erste Hilfe Schulung für den Führerschein!

Unabhängigkeit, Freiheit und Flexibilität – der Führerschein ermöglicht maximale Mobilität und ist nach wie vor praktisch für den Alltag. Doch bevor du mit dem PKW, Motorrad oder LKW hinaus in die Welt fahren kannst, ist es notwendig den Erste Hilfe Kurs zu absolvieren. Ob im Urlaub, beim Sport oder im Straßenverkehr: Unfälle können überall passieren. Damit du bestens ausgebildet bist, bieten wir dir eine optimale Vorbereitung für den Ernstfall, denn Erste Hilfe kann Leben retten! Ab dem 01.01.2016 lernen die Fahrschüler gemeinsam mit den betrieblichen Ersthelfern. Mit einer Menge guter Laune und dem richtigen Know-How wird deine Erste Hilfe Schulung mit uns zum großen Spaß! In nur 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten absolvierst du eine intensive, kurzweilige und interessante Grundausbildung in Erster Hilfe.

M-A-U-S Erste Hilfe

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